Wer kann Mitglied werden?
Im Rahmen unserer Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG beraten wir:
- Arbeitnehmer / -innen
- Angestellte
- Beamte
- Rentner / Pensionsempfänger
- Unterhaltsempfänger
- Arbeitslose
wenn Sie ausschließlich folgende Einkünfte erzielen:
- Einkünfte aus Lohn und Gehalt
- Einkünfte aus Renten und Pensionen - Rentenbesteuerung
- Unterhalt
- Arbeitslosengeld
- Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen ¹ (z.B. Zinsen, Dividenden u.ä.) - Kapitalertragsteuer
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ¹
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ¹
Einkünfte, die nach § 3 Nr. 12 oder 26 des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei sind.
¹Wenn Sie sich nicht sicher sind, testen Sie hier unverbindlich und anonym, ob Sie Mitglied werden dürfen.