Wer kann Mitglied werden?

 

Im Rahmen unserer Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG beraten wir:

  •  Arbeitnehmer / -innen
  •  Angestellte
  •  Beamte
  •  Rentner / Pensionsempfänger
  •  Unterhaltsempfänger
  •  Arbeitslose

wenn Sie ausschließlich folgende Einkünfte erzielen:

  •  Einkünfte aus Lohn und Gehalt
  •  Einkünfte aus Renten und Pensionen - Rentenbesteuerung
  •  Unterhalt
  •  Arbeitslosengeld
  •  Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.)
  •  Einkünfte aus Kapitalvermögen ¹ (z.B. Zinsen, Dividenden u.ä.) - Kapitalertragsteuer
  •  Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ¹
  •  Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ¹

Einkünfte, die nach § 3 Nr. 12 oder 26 des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei sind.

¹Wenn Sie sich nicht sicher sind, testen Sie hier unverbindlich und anonym, ob Sie Mitglied werden dürfen.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de