Basisrentenverträge werden vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert. Auf der Internetseite des BZSt ist eine entsprechende Liste hinterlegt, in der sämtliche zertifizierten Verträge aufgenommen sind. Hierdurch erübrigt sich eine Vorlage der kompletten Vertragsunterlagen zum Nachweis, dass es sich um einen Basisrentenvertrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG handelt.
Link: „www.bzst.de/DE/Steuern_National/Zertifizierungsstelle/zertifizierung_node.html“.