- Der BFH hat mit Beschluss vom 12.04.2011, X B 132/10 entschieden, dass die Rente aus einer privaten Unfallversicherung steuerbar ist. Die Besteuerung erfolgt dabei nach § 22 Nr. 1 Satz 3 a) Doppelbuchstabe bb) EStG mit dem Ertragsanteil.
Hinweis:
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.