Bei einer teils selbstgenutzten teils vermieteten Ferienwohnung ist die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden. Die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ist bereits dann erforderlich, wenn sich der Steuerpflichtige eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat - es kommt nicht darauf an, ob, wann und in welchem Umfang er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch gemacht hat.
Unbeachtlich ist auch, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt (BFH-Urteil vom 16.04.2013).
Bei einer teils selbstgenutzten teils vermieteten Ferienwohnung ist die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden. Die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ist bereits dann erforderlich, wenn sich der Steuerpflichtige eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat - es kommt nicht darauf an, ob, wann und in welchem Umfang er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch gemacht hat.
Unbeachtlich ist auch, ob sich der Vorbehalt der Selbstnutzung aus einer einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingung oder aus einem formularmäßigen Mustervertrag ergibt (BFH-Urteil vom 16.04.2013).