Der BFH hatte mit Urteil vom 20.07.2012 (Az.: IX R 67/10) in Änderung der bisherigen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Abzug von Schuldzinsen nach Verkauf der Immobilie zugestanden.
Die Verwaltung hat sich hierzu mit BMF-Schreiben vom 28.03.2013 geäußert (s. Anlage).