Der BFH hat in einem Aussetzungsverfahren mit Beschluss vom 22.12.2011 (VIII B 190/11) entschieden, dass ernstliche Zweifel an der rückwirkenden Regelung zur der Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a AO bestehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, eingefügt durch das JStG 2010 vom 08.12.2010).
Für die Zukunft (Entstehung der Zinsen nach dem 08.12.2010) dürfte die Rechtslage nach der gesetzlichen Änderung klar sein.