Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Der BFH hat mit Urteil vom 28.06.2012 (Az.: III R 26/10) entschieden, dass ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG nicht zu gewähren ist, wenn der Steuerpflichtige zusammen mit einem Kind eine Haushaltsgemeinschaft bildet, das steuerlich nicht mehr berücksichtigt wird (zum Haushalt gehörte ein anderes, steuerlich zu berücksichtigendes Kind). Auch wenn sich das erwachsene Kind nicht finanziell an der Haushaltsführung beteilige, so scheide – so der BFH – ein Entlastungsbetrag aus, da ein gemeinsames Wirtschaften vorliege und das volljährige Kind den Haushaltsvorstand im Alltag durch die Übernahme organisatorischer Aufgaben entlaste.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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