Der BFH hat mit Urteil vom 28.06.2012 (Az.: III R 26/10) entschieden, dass ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG nicht zu gewähren ist, wenn der Steuerpflichtige zusammen mit einem Kind eine Haushaltsgemeinschaft bildet, das steuerlich nicht mehr berücksichtigt wird (zum Haushalt gehörte ein anderes, steuerlich zu berücksichtigendes Kind). Auch wenn sich das erwachsene Kind nicht finanziell an der Haushaltsführung beteilige, so scheide – so der BFH – ein Entlastungsbetrag aus, da ein gemeinsames Wirtschaften vorliege und das volljährige Kind den Haushaltsvorstand im Alltag durch die Übernahme organisatorischer Aufgaben entlaste.