- Aktuell werden verstärkt folgende Personen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
(ggf. rückwirkend bis 2005) aufgefordert:– Bezieher von Renteneinkünften, die bisher steuerlich nicht erfasst sind und beidenen voraussichtlich (insbesondere auch unter Berücksichtigung der Einkünftedes Ehegatten) eine Steuernachzahlung zu leisten ist.– Fälle, bei denen aufgrund der vom Arbeitgeber übermittelten elektronischenLohndaten ein Pflichttatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 1 – 7 EStG erfüllt ist (insbesondereFälle mit mitgeteilten Lohnersatzleistungen > 410 €).