Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

  • Aktuell werden verstärkt folgende Personen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
    (ggf. rückwirkend bis 2005) aufgefordert:
                – Bezieher von Renteneinkünften, die bisher steuerlich nicht erfasst sind und bei
    denen voraussichtlich (insbesondere auch unter Berücksichtigung der Einkünfte
    des Ehegatten) eine Steuernachzahlung zu leisten ist.
                – Fälle, bei denen aufgrund der vom Arbeitgeber übermittelten elektronischen
    Lohndaten ein Pflichttatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 1 – 7 EStG erfüllt ist (insbesondere
    Fälle mit mitgeteilten Lohnersatzleistungen > 410 €).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de