Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 25.05.2012 (Az.: 3 K 149/12) entschieden, dass ein Einkommensteuerbescheid nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses vom 06.07.2012 (Az.: 2 BvL 13/09) zum häuslichen Arbeitszimmer nicht geändert werden kann, wenn der Steuerpflichtige die Aufwendungen für das Arbeitszimmer zwar erklärt hatte, diese aber bestandkräftig und endgültig nicht anerkannt wurden. 

 Hinsichtlich der einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 ist am 02.03.2011 ein BMF-Schreiben ergangen.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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