Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dem Urteil vom 26. Oktober 2010 VII R 23/09 die Grenzen der Vereinsautonomie bei der Gestaltung der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins verdeutlicht. Er hält eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines solchen Vereins nach den Jahreseinnahmen des Mitglieds ebenso für zulässig wie die Zusammenrechnung zweier Jahreseinnahmen bei solchen neuen Mitgliedern, die für zwei zurückliegende Jahre Hilfe bei ihrer Steuererklärung erwarten.