Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei nachträglichem Einbau eines Kachelofens
Das FG Sachsen hat mit Urteil vom 23.03.2012 (Az.: 3 K 1388/10) entschieden, dass für den nachträglichen Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Einfamilienhaus die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG in Anspruch genommen werden kann.