Eigenbemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz
Das FG des Saarlandes hat mit Urteil vom 13.05.2012 (Az.: 2 K 1289/10) entschieden, dass es die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG zwar erfordert, dass dieses sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Diese Bemühungen müssen aber - so das FG - nicht durch das Kind selbst erfolgen. Sie können auch von den Eltern des Kindes getätigt werden.