Service - Steuertipps

Im Steuerrecht und in Sachen Steuerrückerstattungen häufen sich viele Fragen an, wie z.B.: wie kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Wo finde ich Hilfe und an wen muss ich mich in welchen Fällen wenden?

Unten stehende Links stellen wir Ihnen als Vorabinformation gern zur Verfügung. Sie finden die Antworten bzw. den für Sie passenden Themenbereich zu Ihrer Frage nicht?

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sind gerne für Sie da.

Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung wird unterschieden, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht oder nicht. Hintergrund ist die Regelung in § 10 Abs. 1 Nr. 3 a) Satz 4 EStG. Hiernach werden die Krankenversicherungsbeiträge bei einem Anspruch auf Krankengeld pauschal um 4 % gemindert, da insoweit keine Basiskrankenversicherungsbeiträge vorliegen.

Grundsätzlich wird bei der Eintragung zu Zeile 12 (KV-Beiträge der Arbeitnehmer) unterstellt, dass ein solcher Anspruch besteht. Somit werden die dort eingetragenen Beiträge um 4 % gemindert. Sollte dies (ausnahmsweise) nicht der Fall sein, ist die Kürzung durch eine Eintragung in Zeile 14 zu unterdrücken. Welche Personen keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ergibt sich aus § 44 SGB V (s. Anlage).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

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