Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuer-lich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Hessische Fi-nanzgericht mit Urteil vom 26.09.2013 entschieden (Az. 8 K 649/13).