Wofür gibt es Lohnsteuerhilfevereine?
Lohnsteuerhilfevereine helfen Ihnen nicht nur bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärungen, sondern auch bei der Antragstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung und der dazugehörigen Anrechnung der Kapitalertragssteuer. Zudem helfen Ihnen Lohnsteuerhilfevereine in Lohnsteuersachen wie unter anderem dem Antrag auf Eintragung eines Freibetrages in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder beraten* bei der Steuerklassenwahl, hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen, Spenden, Krankheitskosten oder Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Mehr über unsere Leistungen beim Lohnsteuerhilfebund Deutschland e.V. finden Sie in dem Bereich „Leistungen“.
Wer wird betreut?
Es dürfen durch Lohnsteuerhilfevereine nur Arbeitnehmer, Arbeitslose, Unterhaltsempfänger, Pensionäre und Rentner betreut* werden. Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften dürfen nicht beraten* werden. Lohnsteuerhilfevereine sind also ausschließlich auf die typischen Arbeitnehmer spezialisiert. Wer Vermietungseinkünfte hat oder Zinserträge kann sich auch von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, wenn er bestimmte Einnahmen nicht überschreitet. Weitere Informationen über die Betreuung sowie Hilfe bei Fragen zur Lohnsteuer finden Sie unter „Wer kann Mitglied werden“.
Wie werde ich in einem Lohnsteuerhilfeverein Mitglied?
Durch Beitritt und Zahlung eines vom Einkommen abhängigen jährlichen Beitrages werden Sie Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Den genauen Jahresbeitrag können Sie mit Hilfe unseres Beitragsrechners bequem ausrechnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Mitgliedsbeitrag/Mitgliedsdauer“