Service

Das FG Niedersachsen hat entschieden (Az. 3 K 169/10), dass ein Sparkassenmitarbeiter, der als Springer in insgesamt 14 Filialen eingesetzt wird, nur eine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Die Fahrten können daher mit den tatsächlichen Aufwendungen (bei Benutzung eines PKW ohne Einzelnachweis mit dem Wert von 0,30 € pro Kilometer) als Werbungskosten berücksichtigt werden.

 

Zusätzlich ist – in den Grenzen der 3-Monats-Frist – ein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen möglich.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de