Service

Der BFH hat mit Urteil vom 11.07.2013 (Az.: VI R 37/12) entschieden, dass die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit dann beruflich veranlasst sind, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.


In dem Urteilsfall ging es um den Abzug von Aufwendungen für krankengymnastische Behandlungen einer als Geigerin tätigen Berufsmusikerin.

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de