Service

  • Aktuell werden verstärkt folgende Personen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
    (ggf. rückwirkend bis 2005) aufgefordert:
                – Bezieher von Renteneinkünften, die bisher steuerlich nicht erfasst sind und bei
    denen voraussichtlich (insbesondere auch unter Berücksichtigung der Einkünfte
    des Ehegatten) eine Steuernachzahlung zu leisten ist.
                – Fälle, bei denen aufgrund der vom Arbeitgeber übermittelten elektronischen
    Lohndaten ein Pflichttatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 1 – 7 EStG erfüllt ist (insbesondere
    Fälle mit mitgeteilten Lohnersatzleistungen > 410 €).

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de