Service

Die Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (kurz: DA-FamEStG) wurde auf den Stand 2013 geändert. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen.
Die Änderungen der Dienstanweisung im Einzelnen sind in der aktuellen Dienstanweisung optisch hervorgehoben und in der Änderungsweisung an die Familienkassen vom 11.07.2013 erläutert.
Auf den Internetseiten des BZSt: Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes; Stand Januar 2013 DA-FamEStG 2013 (http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Dienstanweisung/Dienstanweisung_node.html) Einführungsschreiben zur DA-FamEStG 2013, St II 2 - S 2280 - DA/13/00005 Weisung vom 11.07.2013 zur Neufassung der DA-FamEStG (http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Dienstanweisung/Dienstanweisung_node.html)

 

* Beratung erfolgt gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften, wenn die Einnahmen insgesamt 13 TEUR bzw. 26 TEUR im Jahr nicht übersteigen. Verband Lohnsteuerhilfeverband

Kontakt

Deichstraße 8
26789 Leer
Tel.: +49 - (0) 491 - 97 96 80 84
e-Mail: info@hilfebund.de