Unterkategorien
- • Abzugsfähigkeit von Kosten für Zivilprozesse als außergewöhnliche Belastungen
- Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen
- Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen Urteil vom 30.06.2011 (VI R 14/10)
- Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- Barrierefreier Hauszugang als außergewöhnliche Belastungen – BFH-Beschluss vom 25.05.2011 – VI B 35/11
- • Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen (2)
- Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – BFH-Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10 -
- Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge bei Unterhaltsaufwendungen
- Erwerbsobliegenheit bei § 33a EStG (2)
- • Kein Abzug von Strafverteidigungskosten als außergewöhnliche Belastungen
- Krankheitskosten bei der Einkommensteuer nicht abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung eines Beitragsrückerstattungsanspruchs nicht bei der Krankenversicherung geltend gemacht worden sind
- Medikamente für die Hausapotheke sind ohne ärztliche Verordnung nicht steuerlich absetzbar
- • Praxisgebühren sind außergewöhnliche Belastungen und keine Sonderausgaben (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.03.2011 - 4 K 1053/09).
- • Schonvermögen bei § 33a EStG Urteil vom 30.6.2010 - VI R 35/09
- Selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar